Trägt der Züchter doch die Verantwortung für sämtliche von ihm ins Leben gerufenen Tiere. Wie Vaters Verpflichtung dem Kind gegenüber, bleibt sie ein Leben lang bestehen. Für Hunde kann und soll sich das als Vorkaufsrecht im Kaufvertrag niederschlagen.
Der Deckrüdenbesitzer trägt nicht weniger Verantwortung als der Hündinnenbesitzer. Deshalb gilt für ihn auch, was für Hündinnenbesitzer gilt: den eigenen, geliebten Hund objektiv, durchaus auch kritisch zu betrachten und zu hinterfragen. Und gegebenenfalls auch einmal "nein" zu sagen.
Aber nicht nur das, es gilt auch eine Jahrhunderte alte Rasse, ein Stück unserer Kultur, gesund für die Nachwelt zu erhalten.
Bevor es jedoch weiter in Gefilde ethischer Grundhaltung oder ehrlich-kritischer Innenschau (wie beispielsweise nach der persönlichen Motivation) geht, lesen Sie bitte hier erste sachdienliche Information zum Thema.
Im Rassehundeclub (ÖdaC) zu züchten gilt - auch vor dem Finanzamt - als Hobby. Der Gewinn ist, wie bei Liebhabereien so üblich, ideell.
Als Mitglied der Federation Cynologique Internationale (FCI) wird unser Rassehundeklub (ÖDaC) auch vom Österreichischen Kynologen Verband (ÖKV) eingerahmt, woraus sich verbindlich ergibt was zum Züchten benötigt wird.
Erst stichwortartig...
Für den Hund:
Für den Menschen:
"Grundsätzliche Voraussetzung für die "Zuchtverwendung" sind Gesundheit, artgemässe Entwicklung, ein rasse-typisches Wesen und die Erreichung der vollen Zuchtreife"
"Disqualifizierende Fehler" sind laut FCI Standard "Dalmatiner":
N.B. Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden
Ergänzung ÖDAC: in Österreich sind Dalmatiner mit Monokel oder Platten anderswo unter bestimmten Auflagen zur Zucht zugelassen!
Folgende Kliniken/ Tierärzte bieten audiometrische Untersuchung an:
Zur Anerkennung muss die Auswertung ausschließlich von folgenden Röntgen Tierärzten befundet werden:
Grundsätzlich können die Aufnahmen für Hüft- Ellbogen- und Schulter-Röntgen von jedem befugten Tierarzt gemacht werden. Wir empfehlen jedoch, wenn möglich die Aufnahmen direkt bei einer der nachstehenden Überbefundungsstellen machen zu lassen:
Zur Anerkennung muss die Auswertung ausschließlich von folgenden Röntgen Tierärzten befundet werden:
Ihren Zuchtstättennamen lassen Sie bitte beim ÖKV schützen: Formular
Die Zuchtstättenabnahme ist Aufgabe des ÖDaC Zuchtwarts (bitte um Terminvereinbarung) und ist vor dem ersten Decken/Wurf vorgeschrieben.
Den nächsten Züchtertag finden Sie unter den aktuellen Terminen.
Die Zuchtwartin im Österreichischen Dalmatiner Club begleitet
Margot Nemecek, nemecek.dalmatiner@gmx.at, Tel.: 02577/84033
Österreichischer Dalmatinerclub
Dorfstrasse 140
2151 Olgersdorf
Tel.: 02577/84033
E-Mail