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Züchter werden im Österreichischen Dalmatinerclub

 

 

Trägt der Züchter doch die Verantwortung für sämtliche von ihm ins Leben gerufenen Tiere. Wie Vaters Verpflichtung dem Kind gegenüber, bleibt sie ein Leben lang bestehen. Für Hunde kann und soll sich das als Vorkaufsrecht im Kaufvertrag niederschlagen.

Der Deckrüdenbesitzer trägt nicht weniger Verantwortung als der Hündinnenbesitzer. Deshalb gilt für ihn auch, was für Hündinnenbesitzer gilt: den eigenen, geliebten Hund objektiv, durchaus auch kritisch zu betrachten und zu hinterfragen. Und gegebenenfalls auch einmal "nein" zu sagen.
Aber nicht nur das, es gilt auch eine Jahrhunderte alte Rasse, ein Stück unserer Kultur, gesund für die Nachwelt zu erhalten.

Bevor es jedoch weiter in Gefilde ethischer Grundhaltung oder ehrlich-kritischer Innenschau (wie beispielsweise nach der persönlichen Motivation) geht, lesen Sie bitte hier erste sachdienliche Information zum Thema.
Im Rassehundeclub (ÖdaC) zu züchten gilt - auch vor dem Finanzamt - als Hobby. Der Gewinn ist, wie bei Liebhabereien so üblich, ideell.

Als Mitglied der Federation Cynologique Internationale (FCI) wird unser Rassehundeklub (ÖDaC) auch vom Österreichischen Kynologen Verband (ÖKV) eingerahmt, woraus sich verbindlich ergibt was zum Züchten benötigt wird.

 

Erst stichwortartig...

Für den Hund:

  • Alter über 18 Monate
  • fehlerfreiheit im Sinne zuchtausschliessender Kriterien
  • HD, OD und ED-Röntgen
  • Audiometrie Testergebnis
  • Ahnentafel
  • zwei Richterberichte (über 15 Monate)
  • Impfpass
  • Zuchteignungsprüfung
  • Versicherung

 

Für den Menschen:

  • Anmeldung und Schutz eines Zuchtstättennamen
  • Züchterseminar des ÖKV absolvieren
  • Meldung beim zuständigen Veterinäramt (formlos)
  • Zuchtstättenabnahme

 

... und hier dann etwas ausführlicher

"Grundsätzliche Voraussetzung für die "Zuchtverwendung" sind Gesundheit, artgemässe Entwicklung, ein rasse-typisches Wesen und die Erreichung der vollen Zuchtreife"

 

"Disqualifizierende Fehler" sind laut FCI Standard "Dalmatiner":

  • Aggressiv oder übermässig ängstliche Hunde
  • Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifiziert werden
  • Konvergente Kopflinie
  • Mangel von mehr als 6 Prämolaren, wobei Mangel von M3 nicht berücksichtigt wird und nicht als Fehler zu bewerten ist
  • Entropium, Ektropium, Birkenaugen, verschiedenfarbige Augen (Heterochromie), blaue Augen, teilweise blauenfarbige Iris
  • Nicht pigmentierter Nasenschwamm
  • Ringelrute
  • Monokel (schwarze Flecken an einem oder beiden Augen) oder Platten anderswo
  • Dreifarbigkeit (schwarze und braune Tupfen auf demselben Hund), Brindle-Farbigkeit der Tupfen, Zitronenfarbige Tupfen, orangenfarbene Tupfen, blaue Tupfen und rein weisse Farbe ohne Tupfen
  • Rauhhaarigkeit und Langhaarigkeit
  • Taubheit

N.B. Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden

Ergänzung ÖDAC: in Österreich sind Dalmatiner mit Monokel oder Platten anderswo unter bestimmten Auflagen zur Zucht zugelassen!

 

Folgende Kliniken/ Tierärzte bieten audiometrische Untersuchung an:

  • Mag. Regina Bregenzer, Dr. Isabella Copar, 1190 Wien, Friedlgasse 14, Tel: 01-3695348 (mobiles Gerät, Untersuchung beim Züchter möglich!)
  • Dr. Gerhard Biberauer, 4209 Engerwitzdorf, Wangererweg 2, Tel: 07235-50550
  • Kleintierpraxis Dr. Kikovic, D-84184 Tiefenbach (Lkr. Landshut), Heidenkamer Str. 11, +49-15125219947, info@kleintierpraxis-kikovic.de

 

Zur Anerkennung muss die Auswertung ausschließlich von folgenden Röntgen Tierärzten befundet werden:

 

Grundsätzlich können die Aufnahmen für Hüft- Ellbogen- und Schulter-Röntgen von jedem befugten Tierarzt gemacht werden. Wir empfehlen jedoch, wenn möglich die Aufnahmen direkt bei einer der nachstehenden Überbefundungsstellen machen zu lassen:

Zur Anerkennung muss die Auswertung ausschließlich von folgenden Röntgen Tierärzten befundet werden:

  • Dr. Peter Szabados, 6020 Innsbruck, Geyrstrasse 1, http://szabados.at/
  • Dr. Adalbert Fellner, 4972 Utzenaich, Sigmundsberg 21, https://www.tierarzt-fellner-ried.at/
  • Dr. Horst Wagner, 3100 St. Pölten, Stattersdorfer Hauptstraße 150, http://www.horst-wagner.at/

 

 

Ihren Zuchtstättennamen lassen Sie bitte beim ÖKV schützen: Formular

Die Zuchtstättenabnahme ist Aufgabe des ÖDaC Zuchtwarts (bitte um Terminvereinbarung) und ist vor dem ersten Decken/Wurf vorgeschrieben.

Den nächsten Züchtertag finden Sie unter den aktuellen Terminen.

 

Die Zuchtwartin im Österreichischen Dalmatiner Club begleitet

  • werdende und aktive Züchter und Deckrüdenbesitzer, schaut verbindlich vor dem ersten Wurf nach Welpenzimmer und Auslauf
  • begutachtet ebenso verbindlich vor Ort die Welpen
  • besorgt die "Wurfabnahme" bei den 7 bis 8 Wochen alten Welpen
  • kümmert sich um die Ahnentafeln für die Welpen
  • ist naturgemäss jederzeit sehr gerne für Ihre sämtlichen Fragen zu Ihrer Verfügung

Margot Nemecek, nemecek.dalmatiner@gmx.at, Tel.: 02577/84033

 

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